Wichtiger Druck- & Unterzeichnungsvermerk

Achtung: Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn er zweifach ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet wurde. Jeweils eine vollständige Version muss permanent beim Arbeitgeber (Betrieb) und beim Arbeitnehmer (Angestellten) vorliegen!

Willkommen beim Arbeitsvertrag-Assistenten

Mit diesem Tool kannst du schnell und unkompliziert einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gem. dem Arbeitsgesetz (ArbG) der Republik Tastoria generieren.

Wichtige Regeln für die Gültigkeit:
  • Verträge müssen nach der Generierung heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Der Vertrag muss in zweifacher Ausfertigung vorliegen.
  • Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen beide Dokumente handschriftlich unterzeichnen.

Hinweis: Der Mindestwert wird basierend auf der Klassenstufe automatisch vorgeschlagen, kann aber erhöht werden.

⚠️ Gesetzliches Minimum unterschritten: Die eingetragene Arbeitszeit liegt unter dem gesetzlichen Minimum deiner Klassenstufe (Klasse 5-8: 3.5h | Klasse 9-12: 4.5h). Stelle sicher, dass dies mit der Schulleitung abgesprochen ist!
⚠️ Verstoß gegen das Arbeitsrecht: Ein Stundenlohn unter 10 TK unterschreitet den staatlichen Mindestlohn. Dies ist illegal und zieht Konsequenzen durch das Wirtschaftsministerium nach sich!
Sonderklausel Tagesende: Falls eine Partei am Tagesende abwesend ist, wird die Auszahlung automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

Vertragsdaten kontrollieren

Bitte überprüfe alle Eingaben sorgfältig, bevor der Vertrag unwiderruflich generiert wird.

Zweiseitiges Rechtsgeschäft • Schulstaat-Simulationskontrakt

PRIVATRECHTLICHER ARBEITSVERTRAG

Gültig für das Staatsgebiet der Republik Tastoria

Arbeitgeber
Arbeitnehmer (Klassenstufe )

§ 1 Beginn und Laufzeit des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am und wird für den Zeitraum des Schulprojektes geschlossen. Es endet automatisch ohne Kündigung mit Ablauf des Folgenden: . Der Vertrag wird mit der offiziellen Auflösung des Schulstaates Tastoria automatisch ungültig.

§ 2 Tätigkeit und Aufgabengebiet

Der Arbeitnehmer wird im Betrieb des Arbeitgebers als eingestellt. Eine Umsetzung zu einer anderen, zumutbaren Arbeit, die den Vorkenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht, bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Eine Entgeltminderung tritt dabei nicht ein.

§ 3 Arbeitszeit

Die vertraglich vereinbarte Gesamtarbeitszeit beträgt genau Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen richten sich nach der betriebsinternen Regelung. Zur genauen Hälfte der geleisteten Arbeitszeit ist dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Erholungspause von mindestens 20 Minuten zu gewähren.

§ 4 Arbeitsvergütung & Barauszahlung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von TK pro geleistete Arbeitsstunde. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Barauszahlung. Der vertragliche Zeitpunkt für diese Auszahlung wird festgesetzt auf: .

§ 5 Arbeitsverhinderung (Krankheitsfall)

Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung ist das Unternehmen (der Arbeitgeber) unmittelbar und unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten, um den Betriebsablauf zu sichern. Alle weiteren organisatorischen Abwicklungen werden extern geregelt.

§ 6 Kündigungsmodalitäten

Für die ordentliche und außerordentliche Kündigung gelten strikt die gesetzlichen Rahmenvorgaben der §§ 4 und 5 des ArbG Tastoria:

1. Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Projekttag.
2. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei schweren Vergehen (z. B. Veruntreuung oder Unterschlagung von Geldern) ist fristlos zulässig.
3. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei leichten Vergehen ist erst dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens zweimal formell verwarnt wurde.
4. Jede Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Fusionen sind unzulässig.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht & Nebenbeschäftigung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekanntgewordenen internen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung ist dem Arbeitgeber vorab anzuzeigen. Sie wird genehmigt, sofern kein direkter Interessenkonflikt mit dem Hauptbetrieb besteht.

§ 8 Vertragsausfertigung & Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag wird gem. § 12 des Mustervertrags in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jede Partei (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhält ein gegengezeichnetes Originalexemplar. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile unberührt.

Unterschrift des Arbeitgebers
Unterschrift des Arbeitnehmers