Wirtschaftsordnung Tastoria
Erstelle schrittweise rechtssichere Vereinbarungen für deinen Schülerbetrieb.
Achtung: Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn er zweifach ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet wurde. Jeweils eine vollständige Version muss permanent beim Arbeitgeber (Betrieb) und beim Arbeitnehmer (Angestellten) vorliegen!
Mit diesem Tool kannst du schnell und unkompliziert einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gem. dem Arbeitsgesetz (ArbG) der Republik Tastoria generieren.
Hinweis: Der Mindestwert wird basierend auf der Klassenstufe automatisch vorgeschlagen, kann aber erhöht werden.
Bitte überprüfe alle Eingaben sorgfältig, bevor der Vertrag unwiderruflich generiert wird.
Gültig für das Staatsgebiet der Republik Tastoria
| Arbeitgeber | |
| Arbeitnehmer | (Klassenstufe ) |
Das Arbeitsverhältnis beginnt am und wird für den Zeitraum des Schulprojektes geschlossen. Es endet automatisch ohne Kündigung mit Ablauf des Folgenden: . Der Vertrag wird mit der offiziellen Auflösung des Schulstaates Tastoria automatisch ungültig.
Der Arbeitnehmer wird im Betrieb des Arbeitgebers als eingestellt. Eine Umsetzung zu einer anderen, zumutbaren Arbeit, die den Vorkenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht, bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Eine Entgeltminderung tritt dabei nicht ein.
Die vertraglich vereinbarte Gesamtarbeitszeit beträgt genau Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen richten sich nach der betriebsinternen Regelung. Zur genauen Hälfte der geleisteten Arbeitszeit ist dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Erholungspause von mindestens 20 Minuten zu gewähren.
Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von TK pro geleistete Arbeitsstunde. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Barauszahlung. Der vertragliche Zeitpunkt für diese Auszahlung wird festgesetzt auf: .
Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung ist das Unternehmen (der Arbeitgeber) unmittelbar und unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten, um den Betriebsablauf zu sichern. Alle weiteren organisatorischen Abwicklungen werden extern geregelt.
Für die ordentliche und außerordentliche Kündigung gelten strikt die gesetzlichen Rahmenvorgaben der §§ 4 und 5 des ArbG Tastoria:
1. Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Projekttag.
2. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei schweren Vergehen (z. B. Veruntreuung oder Unterschlagung von Geldern) ist fristlos zulässig.
3. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei leichten Vergehen ist erst dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens zweimal formell verwarnt wurde.
4. Jede Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Fusionen sind unzulässig.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekanntgewordenen internen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung ist dem Arbeitgeber vorab anzuzeigen. Sie wird genehmigt, sofern kein direkter Interessenkonflikt mit dem Hauptbetrieb besteht.
Dieser Vertrag wird gem. § 12 des Mustervertrags in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jede Partei (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhält ein gegengezeichnetes Originalexemplar. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile unberührt.
Unterschrift des Arbeitgebers |
Unterschrift des Arbeitnehmers |