Demokratisch gewählt

Die Regierung entsteht durch eine freie und geheime Wahl aller Bürger des Staates. Sie besteht aus dem Staatspräsidenten bzw. der Staatspräsidentin sowie den Ministerinnen und Ministern der verschiedenen Ressorts. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich und kann durch ein Misstrauensvotum abberufen werden.

Das Kabinett

Die Besetzung erfolgt nach der Wahl zu Projektbeginn.

P
Staatspräsident/-in
Wird gewählt
Staatsoberhaupt & Regierungschef/-in
F
Finanzminister/-in
Wird gewählt
Finanzministerium
I
Innenminister/-in
Wird gewählt
Innenministerium
W
Wirtschaftsminister/-in
Wird gewählt
Wirtschaftsministerium
A
Außenminister/-in
Wird gewählt
Außenministerium

Aufgaben der Regierung

Staatsführung

Leitung des Gemeinwesens

Die Regierung leitet den Staat und trifft alle wesentlichen politischen Entscheidungen. Der Staatspräsident koordiniert die Minister und repräsentiert den Staat nach innen wie außen.

Gesetzesvollzug

Umsetzung des Parlamentswillens

Vom Parlament beschlossene Gesetze werden durch die Regierung in die Praxis umgesetzt. Die Ministerien sind für die operative Durchführung in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich.

Haushaltsverwaltung

Staatliche Finanzen

Die Regierung verwaltet die Staatsfinanzen, plant den Haushalt und sorgt für eine nachhaltige Finanzpolitik. Der Haushalt wird vom Parlament genehmigt.

Wie wird die Regierung gebildet?

1

Kandidaturen einreichen

Interessierte Bürger können sich für das Amt des Staatspräsidenten oder eines Ministers bewerben. Eine kurze Vorstellung der eigenen Ideen ist erforderlich.

2

Wahlkampf

Kandidaten stellen sich und ihre Programmpunkte vor. Alle Bürger können sich informieren und Fragen stellen.

3

Wahl

Alle Bürger wählen geheim und frei. Jede Stimme zählt gleich. Die Auszählung erfolgt öffentlich und transparent.

4

Regierungsbildung

Der gewählte Staatspräsident ernennt gemeinsam mit dem Ergebnis die Minister und die Regierung nimmt ihre Arbeit auf.

Zu den Ministerien → Staatsstruktur