Grundprinzip: Demokratie & Gewaltenteilung

Unser Staat ist nach dem Vorbild moderner Demokratien aufgebaut. Die drei Staatsgewalten – Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung & Verwaltung) und Judikative (Schlichtung & Recht) – sind voneinander getrennt, um eine faire und ausgewogene Staatsführung zu gewährleisten. Alle Bürger des Staates haben gleiche Rechte und können aktiv mitwirken.

Organigramm

Staatspräsident/-in
Staatsoberhaupt
Kanzler/-in
Regierungschef/-in
Parlament
Legislative
Regierung
Exekutive
Gerichte
Judikative
Finanzministerium
Finanzen & Haushalt
Innenministerium
Ordnung & Verwaltung
Wirtschaftsministerium
Handel & Gewerbe
Außenministerium
Externe Beziehungen
Arbeitsministerium
Arbeitsschutz
Staatsverwaltung
Bürger & Unternehmen
Staatskasse
Haushalt & Währung

Die drei Staatsgewalten

I
Legislative
Gesetzgebende Gewalt
  • Erlass von Gesetzen und Verordnungen
  • Verabschiedung des Staatshaushalts
  • Kontrolle der Regierung
  • Vertretung der Bürgerstimmen
  • Beschluss über Regeländerungen
II
Exekutive
Ausführende Gewalt
  • Umsetzung der Gesetze im Alltag
  • Führung der Ministerien
  • Verwaltung der Staatsfinanzen
  • Koordination aller Staatsbereiche
  • Vertretung des Staates nach außen
III
Judikative
Rechtsprechende Gewalt
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Prüfung der Gesetzmäßigkeit
  • Sanktionierung von Regelverstößen
  • Wahrung der Bürgerrechte
  • Unabhängige Entscheidungsfindung

Demokratische Teilhabe

Wahlen

Deine Stimme zählt

Alle Bürger des Staates wählen zu Beginn des Projekts ihre Regierung. Jede Stimme hat gleiches Gewicht. Die Wahl entscheidet, wer die Ministerien führt und wer Staatsoberhaupt wird.

Parlament

Stimme der Bürger

Das Parlament besteht aus gewählten Vertretern aller Gruppen. Es kontrolliert die Regierung, verabschiedet Gesetze und kann bei Fehlverhalten eingreifen.

Bürgerinitiative

Mitgestaltung möglich

Jeder Bürger kann Anträge einreichen und Vorschläge machen. Bei ausreichend Unterstützung wird ein Vorschlag im Parlament beraten und kann zum Gesetz werden.

Zur Regierung → Ministerien ansehen Regelwerk & Gesetze